EU veröffentlicht Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
10. Juni 2026
Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 den finalen Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Der freiwillige Kodex soll Anbietern und Nutzern helfen, die ab 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten des AI Acts zu erfüllen.
Worum es geht
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 den finalen Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content veröffentlicht. Der Kodex ist freiwillig und beschreibt praktische Schritte, mit denen Anbieter und professionelle Nutzer generativer KI-Systeme die Transparenzpflichten des AI Acts erfüllen können. Diese Pflichten aus Artikel 50 der Verordnung gelten ab dem 2. August 2026 — die Veröffentlichung kommt also knapp acht Wochen vor dem Stichtag.
Der finale Text folgt auf mehrere Entwurfsrunden seit Jahresbeginn 2026, in denen Industrie, Zivilgesellschaft und Wissenschaft Rückmeldungen geben konnten. Parallel hat die Kommission offizielle EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten sowie einen Signaturprozess veröffentlicht, über den sich Unternehmen öffentlich zum Kodex bekennen können.
Was der Code of Practice tatsächlich macht
Der Kodex übersetzt die abstrakten Vorgaben des AI Acts in konkrete Arbeitsschritte für zwei Gruppen. Anbieter generativer KI-Systeme sollen ihre Ausgaben in maschinenlesbarer Form markieren, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen-Techniken, damit andere Systeme erkennen können, dass ein Inhalt von einer KI erzeugt oder verändert wurde. Deployer, also Organisationen, die generative KI beruflich einsetzen, sollen zwei Fälle klar sichtbar kennzeichnen: Deepfakes sowie KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.
Dazu kommt die Pflicht, Menschen zu informieren, wenn sie mit einem interaktiven KI-System wie einem Chatbot interagieren. Der Kodex liefert dafür Formulierungs- und Gestaltungshilfen, und die neuen EU-Icons bieten eine einheitliche visuelle Sprache, die Nutzer über Plattformgrenzen hinweg wiedererkennen sollen.
Warum das wichtig ist
Ab dem 2. August 2026 sind die Transparenzregeln des AI Acts verbindlich — unabhängig davon, ob ein Unternehmen den Kodex unterschreibt oder nicht. Wer den Kodex umsetzt, hat aber eine dokumentierte, mit der Kommission abgestimmte Methode, um die Pflichten zu erfüllen. Das reduziert Auslegungsrisiken in einer Phase, in der es noch keine Rechtsprechung zu Artikel 50 gibt.
Für den Markt ist der Schritt auch ein Signal gegen Täuschung: Deepfakes und automatisch erzeugte Texte zu politischen oder gesellschaftlichen Themen lassen sich immer schwerer von menschlichen Inhalten unterscheiden. Die Kommission setzt darauf, dass einheitliche Markierung und Kennzeichnung das Risiko von Manipulation senken, ohne generative KI als Werkzeug zu verbieten.
Einfach erklärt
Man kann sich den Kodex wie die Zutatenliste auf Lebensmitteln vorstellen. Niemand verbietet einer Bäckerei, Fertigteig zu verwenden — aber auf der Packung muss stehen, was drin ist, damit Kundinnen und Kunden selbst entscheiden können. Genauso soll künftig an digitalen Inhalten erkennbar sein, ob eine KI „mitgebacken" hat: unsichtbar für Maschinen lesbar im Inhalt selbst und sichtbar als Etikett für Menschen.
Praktisches Beispiel
Eine mittelständische Marketing-Agentur aus Stuttgart produziert monatlich rund 200 Inhalte für Kunden: Produkttexte, Social-Media-Clips und gelegentlich virtuelle Sprecher-Videos. Ab dem 2. August 2026 muss sie die virtuellen Sprecher-Videos als KI-generiert kennzeichnen, da es sich um Deepfake-ähnliche Darstellungen handelt. Setzt sie den Kodex um, ergänzt sie ihre Produktionspipeline um zwei Schritte: Das Videotool bettet maschinenlesbare Herkunftsdaten ein, und das Veröffentlichungsteam setzt das EU-Icon sichtbar in den Clip. Aufwand nach Einrichtung: wenige Minuten pro Inhalt — deutlich günstiger als eine spätere Auseinandersetzung mit der Aufsicht.
Einordnung und Grenzen
Drei Punkte sollte man nüchtern sehen. Erstens: Der Kodex ist freiwillig und ersetzt keine Rechtsberatung; die Unterschrift allein schützt nicht automatisch vor Sanktionen, wenn die Umsetzung lückenhaft bleibt. Zweitens: Technische Markierungen wie Wasserzeichen sind nicht manipulationssicher — wer Inhalte gezielt täuschen will, kann Markierungen entfernen oder Systeme außerhalb der EU nutzen, die gar nicht erst markieren. Drittens: Der Kodex regelt das Kennzeichnen, nicht das Erkennen — für unmarkierte Inhalte aus Drittstaaten bietet er keine Lösung, und die Aufsichtspraxis der nationalen Behörden ab August 2026 ist noch offen.
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💡 Im Klartext
Die EU hat am 10. Juni 2026 eine Anleitung veröffentlicht, wie Firmen kennzeichnen sollen, wenn Bilder, Videos oder Texte von einer KI stammen. Ab dem 2. August 2026 ist diese Kennzeichnung in wichtigen Fällen Pflicht. So sollen Menschen leichter erkennen, ob ein Computer etwas erfunden hat.
Wichtigste Erkenntnisse
- →Die EU-Kommission hat den finalen Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte am 10. Juni 2026 veröffentlicht.
- →Der Kodex ist freiwillig und konkretisiert die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts, die ab dem 2. August 2026 gelten.
- →Anbieter sollen KI-Inhalte maschinenlesbar markieren, professionelle Nutzer müssen Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sichtbar kennzeichnen.
- →Begleitend hat die Kommission einheitliche EU-Icons zur Kennzeichnung und einen Signaturprozess für Unternehmen veröffentlicht.
- →Wasserzeichen und Markierungen sind nicht manipulationssicher — der Kodex regelt das Kennzeichnen, nicht das Erkennen unmarkierter Inhalte.
Häufige Fragen
Ist der Code of Practice rechtlich verpflichtend?
Nein, der Kodex selbst ist freiwillig. Verbindlich sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts, die ab dem 2. August 2026 gelten. Der Kodex zeigt einen mit der Kommission abgestimmten Weg, diese Pflichten zu erfüllen.
Was muss ab dem 2. August 2026 gekennzeichnet werden?
Deepfakes sowie KI-generierte oder KI-manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen sichtbar gekennzeichnet werden. Außerdem müssen Menschen erfahren, wenn sie mit einem Chatbot oder einem anderen interaktiven KI-System interagieren.
Wen betrifft der Kodex?
Anbieter generativer KI-Systeme, die ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren sollen, und Deployer, also Organisationen, die generative KI beruflich einsetzen und bestimmte Inhalte sichtbar kennzeichnen müssen.
Was sind die neuen EU-Icons?
Die Kommission hat einheitliche Symbole veröffentlicht, mit denen KI-generierte Inhalte europaweit wiedererkennbar gekennzeichnet werden können. Sie sind Teil des Begleitmaterials zum Code of Practice.
Quellen & Kontext
- European Commission: Commission publishes Code of Practice on marking and labelling AI-generated content (Pressemitteilung, 10.06.2026)
- Shaping Europe's digital future: Commission publishes Code of Practice on marking and labelling AI-generated content
- Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content (Policy-Seite)
- EU Icons for labelling AI-generated content
- Kennedys Law: The EU AI Act's draft Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content
- INSIGHT EU MONITORING: How to mark and label AI content