Sony und Warner verklagen Anthropic wegen tausender Songtexte
30. August 2026

Die Musikverlage werfen Anthropic massenhaftes Torrenting, Scraping und unzulässige Claude-Ausgaben vor. Gefordert werden Schadensersatz, Datenoffenlegung und eine Juryverhandlung.
Worum es geht
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben am 28. August 2026 in Kalifornien Klage gegen Anthropic sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann eingereicht. Die Verlage behaupten, dass urheberrechtlich geschützte Kompositionen in großem Umfang über Torrents und Webseiten beschafft, für das Training von Claude kopiert und teilweise in Modellausgaben wiedergegeben wurden.
Die Vorwürfe sind nicht bewiesen. Sie stammen aus einer Klageschrift, über die Music Business Worldwide und TechCrunch am 29. August berichteten. Anthropic kann sie bestreiten, und ein Gericht muss Beweise sowie Rechtsfragen erst prüfen. Trotzdem ist der Fall wichtig, weil er Training, Datenerhebung und Modellausgabe gleichzeitig angreift.
Was die Klage tatsächlich macht
Die Kläger erheben vier Vorwürfe. Dazu zählen direkte Urheberrechtsverletzung durch Torrenting, Beihilfe durch die beiden Mitgründer, weitere direkte Verletzungen durch Anthropic und die angebliche Entfernung oder Veränderung von Rechteinformationen.
Nach Darstellung der Verlage betrifft der Fall „Zehntausende“ Kompositionen. Genannt werden unter anderem „Ain’t No Mountain High Enough“, „All I Want for Christmas Is You“ und „Eye of the Tiger“. Die Kläger fordern eine Juryverhandlung, die Vernichtung rechtsverletzender Kopien und Auskunft über Trainingsdaten.
Als gesetzlicher Höchstbetrag stehen bis zu 150.000 US-Dollar je vorsätzlich verletztem Werk sowie bis zu 25.000 US-Dollar je angeblich entfernter Rechteinformation im Raum. Das ist keine festgesetzte Summe. Ob Ansprüche bestehen, wie viele Werke betroffen wären und welche Schadenshöhe ein Gericht anerkennt, ist offen.
Warum das wichtig ist
Viele KI-Verfahren behandeln den Datensatz und die spätere Ausgabe als getrennte Streitpunkte. Diese Klage verbindet beides. Sie behauptet einerseits eine unrechtmäßige Beschaffung über Library Genesis und Pirate Library Mirror. Andererseits soll Claude Songtexte in Ausgaben reproduziert haben, obwohl Rechtevermerke fehlten oder Schutzmaßnahmen umgangen werden konnten.
Für Modellanbieter steigt damit der Druck, nicht nur Ausgaben zu filtern, sondern die Herkunft jedes Trainingsbestands belastbar zu dokumentieren. Für Rechteinhaber geht es um die Frage, ob Lizenzen verhandelt werden müssen, bevor Werke in Trainingssammlungen gelangen.
Der Fall könnte außerdem die persönliche Rolle von Führungskräften schärfer beleuchten. Die Klage nennt Amodei und Mann ausdrücklich. Das bedeutet noch keine persönliche Haftung, erhöht aber die Bedeutung interner Entscheidungen und Dokumente für das Verfahren.
Einfach erklärt
Ein Restaurant darf nicht einfach ein fremdes Kochbuch stehlen, alle Rezepte kopieren und später behaupten, nur die fertigen Gerichte zählten. Die Kläger sagen sinngemäß: Schon die Beschaffung der Sammlung war unzulässig, und einzelne „Gerichte“ sehen den geschützten Vorlagen zusätzlich zu ähnlich. Ob dieser Vergleich rechtlich trägt, entscheidet das Gericht.
Praktisches Beispiel
Angenommen, ein Verlag weist 10.000 geschützte Songs nach, die ohne Erlaubnis in einer Trainingssammlung lagen. Selbst dann ergibt sich der Schaden nicht automatisch aus 10.000 mal 150.000 Dollar. Das Gericht müsste für jedes Werk Zuständigkeit, Rechteinhaberschaft, Nutzung, Vorsatz und mögliche Einwände prüfen.
Zeigt das Modell bei 200 Testanfragen längere Textpassagen, wäre außerdem zu klären, ob diese Ausgaben tatsächlich wesentliche geschützte Teile wiedergeben und wie sie erzeugt wurden. Der Unterschied zwischen einer Behauptung in der Klage und einem gerichtsfesten Nachweis ist daher groß.
Einordnung und Grenzen
Erstens liegt bislang eine Klage, kein Urteil vor. Die Darstellung der Verlage ist parteilich und muss im Verfahren geprüft werden.
Zweitens ist die theoretische Maximalforderung nicht mit einem wahrscheinlichen Vergleich oder Urteil gleichzusetzen. Gerichte können Ansprüche ablehnen, Werke zusammenfassen oder deutlich niedrigere Beträge festsetzen.
Drittens beantwortet der Fall nicht automatisch, ob jedes Training mit geschütztem Material rechtswidrig ist. Beschaffungsweg, konkrete Kopien, Ausgaben, Lizenzen und US-amerikanische Ausnahmen müssen getrennt bewertet werden.
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💡 Im Klartext
Sony und Warner behaupten, Anthropic habe geschützte Songs ohne Erlaubnis beschafft und für Claude genutzt. Noch ist nichts entschieden; die Klage muss erst vor Gericht bewiesen werden.
Wichtigste Erkenntnisse
- →Sony Music Publishing und Warner Chappell reichten die Klage am 28. August 2026 ein.
- →Beklagt sind Anthropic sowie Dario Amodei und Benjamin Mann.
- →Die Vorwürfe betreffen Datenerhebung, Training, Modellausgaben und Rechteinformationen.
- →Die Kläger sprechen von Zehntausenden Kompositionen und fordern eine Juryverhandlung.
- →Genannte Höchstbeträge sind theoretische Grenzen, kein zugesprochener Schaden.
Häufige Fragen
Hat ein Gericht Anthropic bereits verurteilt?
Nein. Es handelt sich um eine neu eingereichte Klage; die Vorwürfe sind bislang nicht bewiesen.
Wie viel Geld fordern Sony und Warner?
Die Klage nennt gesetzliche Höchstbeträge je Werk und Rechteinformation. Eine konkrete zugesprochene Gesamtsumme gibt es nicht.
Geht es nur um Claude-Ausgaben?
Nein. Die Vorwürfe betreffen auch die angebliche Beschaffung und Speicherung von Werken für Trainingsdaten.
Welche Songs werden genannt?
Beispiele sind „Ain’t No Mountain High Enough“, „All I Want for Christmas Is You“ und „Eye of the Tiger“.